Beliebte Tricks wie Versicherungen Unfallopfer um ihr Geld bringen
Versicherung: "Sie brauchen keinen eigenen Gutachter, wir schicken Ihnen einen!"
Das erste, was der Versicherer unternimmt, ist es, zu verhindern, dass der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragt, der den ihm entstandenen Schaden ermittelt. Er bietet also an, dem Geschädigten selbst einen Gutachter zu schicken und die Kosten dafür zu übernehmen. Und oftmals wirbt der Versicherer zusätzlich damit, einen Gutachter einer besonders renommierten Organisation, wie zum Beispiel einer bekannten Schaden-Schnell-Hilfe-Station zu beauftragen, um das Vertrauen des Geschädigten zu fördern.
Was aber bringt dies dem Versicherer?
Der Versicherer beauftragt ausschließlich Gutachter, mit denen er Kooperationsverträge abgeschlossen hat, dieser Gutachter handelt mithin ausschließlich im Interesse des Versicherers und nicht des Geschädigten.
Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Gutachter versucht, den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten möglichst niedrig darzustellen, bzw. zu rechnen.
Auf diese Weise entsteht dem Geschädigten bereits ein Nachteil, weil der Schaden in Wirklichkeit höher liegt, als der vom Versicherer beauftragte Gutachter feststellt. Besonders drastisch wirkt sich dieser Umstand bei Geschädigten aus, die ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern (nur) eine Entschädigung in Geld erhalten wollen.
Vom Gutachter der versicherten Partei / Versicherung wird auch oft die Wertminderung vergessen bzw. nicht berechnet.
In solchen Fällen entgehen dem Geschädigten schnell einige hundert oder gar tausend Euro alleine durch diesen Umstand.
Die Lösung:
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen vom Versicherer beauftragten Gutachter zu akzeptieren und er sollte es auch nicht tun. Der Geschädigte kann einen eigenen Gutachter beauftragen, der in seinem Interesse den tatsächlich entstandenen Schaden feststellt. Die Kosten dafür sind von der Versicherung ebenfalls zu tragen. Dies ist gesetzlich geregelt.